Schornsteinfeger

Schoorsteen vegen 

In Deutschland wurden ihnen vom Gesetzgeber zusätzliche Aufgaben übertragen:

  • die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen, Abgasanlagen, Räucheranlagen, Heizgaswegen von Feuerstätten sowie notwendige Verbrennungsluftleitungen
  • die Immissionsschutz-Messung von Ölheizungen, Gasheizungen, und Festbrennstofffeuerstätten (z.B.: Pelletheizungen)
  • die Überprüfung von Heizgaswegen von nicht kehrpflichtigen, aber überprüfungspflichtigen Anlagen (Öl/Gas zum Beispiel: von gasbetriebenen Durchlauferhitzern)
  • die sogenannte Feuerstättenschau (bei neu installierten Heizungen sowie zweimal innerhalb sieben Jahren)
  • eine nach Landesbaurecht unterschiedlich durchzuführende Abnahme von Feuerstätten (Tauglichkeit / sichere Benutzbarkeit)