Zwei Öfen an einen Schornstein: die vier Bedingungen

Der zweite Ofen steht schon im Wohnzimmer, der Schornstein ist da, und die Frage ist nur noch: darf der auch dran? Ja, das ist möglich, aber nicht als Eigenentscheidung. Mehrere Feuerstätten an einem Zug heißen im Fachdeutsch Mehrfachbelegung, und ob Ihr Schornstein sie trägt, entscheidet eine Berechnung und die Freigabe Ihres Bezirksschornsteinfegers.

Was Mehrfachbelegung bedeutet

Mehrfachbelegung ist der Anschluss von zwei oder mehr Feuerstätten an eine gemeinsame Abgasanlage. Der Gesetzgeber kennt den Begriff und verwendet ihn ausdrücklich, unter anderem in der Kehr- und Überprüfungsordnung. Er ist also kein Grenzfall, sondern ein geregelter Normalfall, an den allerdings mehrere Bedingungen geknüpft sind.

Der Grund für die Bedingungen ist einfach: zwei Feuerstätten teilen sich einen Querschnitt. Brennen beide gleichzeitig, muss der Zug beide Abgasmengen abführen, ohne dass in einem der Räume Überdruck entsteht. Genau das ist der Punkt, an dem eine Berechnung nötig wird und ein Gefühl nicht ausreicht.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen

Vier Punkte entscheiden, und drei davon kann Ihnen nur Ihr Bezirksschornsteinfeger verbindlich beantworten.

  • Der Querschnitt muss rechnerisch passen. Die Feuerungsverordnungen der Länder formulieren das als Funktionsanforderung, nicht als Tabellenwert: die Abgasanlage muss nach lichtem Querschnitt und Höhe so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann. Verbindlich ist die Fassung Ihres eigenen Bundeslandes.
  • Die Feuerstätten müssen zueinander passen. Bei Mehrfachbelegung mit Festbrennstoff verlangen die Feuerungsverordnungen der Länder in aller Regel Feuerstätten der Bauart 1, also mit selbstschließender Feuerraumtür. Steht Ihre Ofentür beim Heizen offen, zieht der zweite Ofen mit.
  • Die Brennstoffe müssen zusammenpassen. Holz und Holz ist der einfache Fall. Holz zusammen mit Öl oder Gas ist der schwierige, weil für die Brennstoffe unterschiedliche Anforderungen gelten; hier entscheidet die Berechnung im Einzelfall.
  • Die Mündung muss stimmen. Die Höhe der Austrittsöffnung richtet sich nach § 19 der 1. BImSchV und ändert sich durch den zweiten Ofen nicht, wohl aber die Abgasmenge, die dort austritt.

Die Berechnung selbst führt Ihr Schornsteinfeger oder Ihr Ofenbauer nach der DIN EN 13384 durch. Diese Norm ist kostenpflichtig, deshalb geben wir ihren Wortlaut hier nicht wieder. Die 1. BImSchV sagt in § 23 Satz 1 selbst, wo sie zu beziehen ist:

DIN-, DIN EN-Normen sowie die VDI-Richtlinien, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen.

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Wie viele Öfen dürfen an einen Schornstein?

Eine feste Höchstzahl gibt es nicht; die Grenze setzt die Berechnung. In der Praxis sind zwei Feuerstätten der Normalfall und drei die Ausnahme, weil mit jeder weiteren Feuerstätte der erforderliche Querschnitt steigt und die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass ein vorhandener Zug ihn noch hergibt.

Wichtig ist dabei die Etagenfrage: Feuerstätten in verschiedenen Geschossen an einem Zug sind der klassische Fall, in dem die Berechnung kippt, weil die wirksame Höhe für die obere Feuerstätte kleiner ist. Wenn Sie im Erdgeschoss und im Obergeschoss je einen Ofen planen, lassen Sie das vorher rechnen.

Was das für die Kehrpflicht bedeutet

Bei Mehrfachbelegung gilt die höchste Kehrhäufigkeit aller angeschlossenen Feuerstätten, nicht die niedrigste. Die Kehr- und Überprüfungsordnung regelt das in § 1 Absatz 4 wörtlich:

Die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen richtet sich nach Anlage 1. Treffen bei Anlagen unterschiedliche Kehr- oder Überprüfungspflichten zu, so ist die geringste Festsetzung maßgebend. Bei Anschluss von mehreren Feuerstätten an eine Abgasanlage (Mehrfachbelegung) richtet sich die Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen nach der Feuerstätte, für die die höchste Anzahl der Kehrungen oder Überprüfungen festgesetzt ist. Wurden Anlagen nach Absatz 3 Nummer 1 zum Zeitpunkt der letzten regulären Kehrung oder Überprüfung nicht benutzt, sind sie vor Wiederinbetriebnahme zu überprüfen und erforderlichenfalls zu kehren.

Praktisch heißt das: hängt neben dem selten genutzten Kaminofen ein regelmäßig betriebener Holzofen am selben Zug, richtet sich der Kehrplan nach dem regelmäßig betriebenen. Rechnen Sie das in die laufenden Kosten ein, bevor Sie sich für den zweiten Anschluss entscheiden.

Wer die Freigabe erteilt

Ohne Bescheinigung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wird aus dem Anschluss nichts. Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens formuliert die Pflicht so: wer einen Schornstein errichtet oder ändert oder eine Feuerstätte an einen Schornstein oder eine Abgasleitung anschließt, muss sich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen lassen, dass die Abgasanlage sich in ordnungsgemäßem Zustand befindet und für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet ist.

Vergleichbare Regelungen gelten in den anderen Bundesländern; verbindlich ist die Landesbauordnung Ihres Landes. Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor: erst den Schornsteinfeger fragen, dann die Feuerstätte kaufen, dann anschließen lassen. Wer umgekehrt vorgeht, steht im schlechten Fall mit einem Ofen da, der nicht ans vorhandene Rohr darf.

Heizen zwei Öfen an einem Zug schlechter als an zwei Zügen?

Am Wirkungsgrad der einzelnen Feuerstätte ändert die Mehrfachbelegung nichts; sie kann aber den Zug beeinflussen, wenn beide gleichzeitig laufen. Ein Ofen verbrennt in seinem Brennraum genauso gut, ob er allein am Schornstein hängt oder nicht. Was sich ändert, ist der Unterdruck, der an ihm anliegt.

Ist der gemeinsame Zug knapp bemessen, ziehen beide Feuerstätten im Parallelbetrieb schlechter als jede für sich, und das merkt man am trägeren Anfeuern. Ist er richtig berechnet, spüren Sie keinen Unterschied. Der eigene Zug je Feuerstätte ist deshalb technisch immer die unkompliziertere Lösung, und bei einem Edelstahlschornstein an der Außenwand oft auch die schnellere.

Größe, Abstände und Selbstmontage

Welche Nennweite Sie brauchen, sagt Ihnen die Berechnung, nicht eine Faustregel. Für Kaminöfen im Wohnbereich sind 130 mm und 150 mm die häufigsten Nennweiten; ob 130 mm oder 150 mm bei zwei Feuerstätten reichen, hängt an Leistung, Bauhöhe und Aufstellort und ist genau die Frage, die die Berechnung nach DIN EN 13384 beantwortet. Beim doppelwandigen System kommt der Dämmmantel um diese Nennweite herum.

Beim Abstand zu brennbaren Bauteilen arbeitet das Recht nicht mit einer festen Zahl, sondern mit einer Temperaturgrenze am brennbaren Bauteil: die Abgasanlage muss so weit entfernt oder so abgeschirmt sein, dass an brennbaren Bauteilen im Normalbetrieb und im Fall eines Rußbrandes bestimmte Temperaturen nicht überschritten werden. Die genauen Werte stehen in der Feuerungsverordnung Ihres Bundeslandes und unterscheiden sich von Land zu Land; verbindlich ist die Fassung Ihres eigenen Landes. Die konkreten Abstandsmaße Ihres Systems stehen in der Montageanleitung, und danach wird montiert.

Die Bausätze sind für die Selbstmontage ausgelegt und werden mit Anleitung und Halterungen geliefert. Der Anschluss einer zweiten Feuerstätte an einen bestehenden Zug ist trotzdem der Schritt, bei dem sich der Ofenbauer lohnt, weil die Lage der Anschlüsse aus der Abnahme folgt.

Wenn der vorhandene Zug nicht reicht

Der zweite Zug ist oft der einfachere Weg als der Umbau des ersten. Ein Edelstahlschornstein an der Außenwand braucht keinen Eingriff in das Mauerwerk und lässt sich als Bausatz montieren; er gibt jeder Feuerstätte ihren eigenen Querschnitt und macht die Mehrfachbelegungsrechnung überflüssig.

Reicht der vorhandene gemauerte Zug im Querschnitt nicht, ist die zweite Möglichkeit die Sanierung mit einem Edelstahlrohr im Bestandsschacht. Welche der beiden Varianten günstiger liegt, hängt an der Bauhöhe und daran, ob der Schacht frei ist. Beides rechnen wir Ihnen gerne durch.

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Was kostet die Mehrfachbelegung, und wie lange dauert sie?

Die Mehrfachbelegung selbst kostet die Berechnung und die Abnahme; teuer wird erst die Alternative, wenn der Zug nicht reicht. Für Berechnung und Bescheinigung rechnet Ihr Bezirksschornsteinfeger nach seiner Gebührenordnung ab; die Sätze unterscheiden sich je nach Land und Aufwand, deshalb nennen wir hier keine Zahl, die für Sie dann doch nicht gilt.

Konkret beziffern lässt sich die Alternative: ein kompletter Edelstahlschornstein als Bausatz kostet bei uns ab 692 Euro, je nach Bauhöhe und Durchmesser. Der jeweils gültige Preis steht bei jedem Bausatz. Dazu kommt die Montage, wenn Sie sie nicht selbst übernehmen.

Zur Dauer: der zweite Anschluss an einen vorhandenen, ausreichend bemessenen Zug ist Arbeit von wenigen Stunden, sobald die Freigabe vorliegt. Der Terminplan hängt fast immer am Schornsteinfeger, nicht am Handwerker, deshalb ist der erste Anruf dorthin auch der Schritt, der die Sache beschleunigt.

Sicherheit: was bei zwei Öfen an einem Zug schiefgehen kann

Das Hauptrisiko ist Abgasaustritt in den Raum, wenn beide Feuerstätten gleichzeitig brennen und der Querschnitt das nicht trägt. Deshalb verlangen die Feuerungsverordnungen ausdrücklich, dass gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten darf. Eine offene Feuerraumtür an einer der beiden Feuerstätten ist der häufigste Auslöser, und genau darum die Anforderung an selbstschließende Türen.

Wo die Rauchrohre beider Feuerstätten in den Schornstein einmünden dürfen, ergibt sich aus der Berechnung und der Abnahme; einander direkt gegenüberliegende Anschlüsse sind dabei zu vermeiden. Ein Kohlenmonoxidmelder im Aufstellraum ist bei Mehrfachbelegung eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt aber keine der Prüfungen.

Weitere Informationen

Rufen Sie uns unter 02324 603-99 an, 7 Tage die Woche, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zug einen zweiten Ofen trägt. Nennen Sie dabei Bauhöhe, Querschnitt und die Leistung beider Feuerstätten, dann können wir einschätzen, ob sich eine Berechnung lohnt oder ob der zweite Zug die bessere Antwort ist. Es gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.